1. Unterscheidung
nach der Art der Ausführung:
Verbundestrich (V):
Ist ein
Estrich der mittels eines Haftvermittlers (Haftbrücke) im Verbund
unmittelbar auf den tragenden Untergrund (Beton) aufgebracht wird.
Er kann als
Nutzboden in Räumen ohne
Anforderungen an Wärme-, Schall- und Feuchteschutz z.B. in
Kellerräumen, Garagen, Abstellräumen etc. zum Einsatz kommen.
Zur Verbesserung der
Pflegeeigenschaften empfiehlt sich ein Oberflächenschutz, z.B. durch
eine Versiegelung.
Die
Einbaudicken eines Verbundestrichs liegen je nach Nutzungszweck und
Korngröße des Zuschlags zwischen 20 mm und 70 mm. Der Verbundestrich
wird nach
verwendetem Bindemittel,
Festigkeitsklasse, der Estrichkonstruktion und der Dicke bezeichnet.
Die Bezeichnung eines Zementestriches DIN 18560 Teil 3 mit
Druckfestigkeit C von 25 N/mm² und Biegezugfestigkeit F von 4 N/mm²,
als Verbundestrich in 30 mm Dicke verlegt lautet:
CT-C25-F4-V30
Estriche
auf Trennschicht (T):
Dieser Estrich ist durch eine Zwischenlage vom Untergrund getrennt.
Er kann wie der Verbundestrich unmittelbar als Boden genutzt,
oder mit einem Oberbelag versehen werden.
Der Estrich auf Trennschicht wird z.B. in Heiz- Wasch- und
Trockenräumen eingebaut, oder wenn eine Verlegung im Verbund mangels
nicht ausreichender
Haftzugfestigkeit des Untergrundes, oder Rissen im Untergrund
ausscheidet.
Als Trennschicht werden Polyethylenfolien oder Bitumenpapier stets
2-lagig verwendet. Durch die 2-lagige Verlegung der Trennschicht
wird die Entkopplung
des Estrichs vom Untergrund gesichert, sowie eine spannungsfreie
Bewegung auf der Unterlage ermöglicht. Um Einspannungen zu
vermeiden, wird an allen
aufgehenden Bauteilen wie Wände, Stützen usw. ein mind. 5mm dicker
Randstreifen angebracht. Die Mindestdicke des Estrichs auf
Trennschicht beträgt je nach
Bindemittel zwischen 30 und 45 mm.
Die Bezeichnung eines Calciumsulfatestrich DIN 18560 Teil 4 mit
Druckfestigkeit C von 30 N/mm² und Biegezugfestigkeit F von 5 N/mm²,
auf Trennschicht verlegt lautet:
CA-C30-F5-T60
Estrich auf Dämmschicht (S):
Auch "schwimmender" Estrich genannt wird über einer Dämmschicht
eingebaut, und hat keine unmittelbare Verbindung mit den
angrenzenden Bauteilen,
er "schwimmt" sozusagen. Die schwimmende Estrichkonstruktion muss
sowohl die Anforderungen an den Schallschutz, als auch
des Wärmeschutzes erfüllen.
Durch den Einbau eines schwimmenden Estrichs wird die Trittschall-
und Wärmedämmung erheblich verbessert. Schwimmende Estriche dienen
als
Lastverteilungsschicht über den Dämmstoffen. Sie müssen evtl.
vorhandene Unebenheiten im Untergrund ausgleichen, eine
ebene, geschlossene Oberfläche
aufweisen, und dienen als Untergrund für die Aufnahme von
Bodenbelägen jeglicher Art.
Die Dämmstoffe können je nach Anforderung ein- oder mehrlagig
ausgeführt werden, und aus einer Kombination aus Trittschall- und
Wärmedämmung bestehen.
Bei Rohrleitungen auf der Rohdecke ist vor dem Einbau der
Dämmschicht zunächst ein Rohrhöhenausgleich vorzunehmen, welcher im
eingebauten Zustand eine
gebundene Form aufweist, damit keine Schallbrücken entstehen, und
Rissbildung im Estrich vermieden wird. Die Dämmschichten bestehen
aus Dämmstoffplatten
welche aus Schaumkunststoff wie Polystyrol (PS), Polyurethan (PUR)
oder aus mineralischen Fasern (MF) hergestellt werden. Die
Dämmstoffplatten sind mit
versetzten Fugen einzubauen. Zur Verhinderung von Einspannungen des
Estrichs, und Schallübertragungen werden alle aufgehenden Bauteile
durch einen mind. 8
mm dicken Randstreifen getrennt. Als Dämmschichtabdeckung kommen
möglichst ungefaltete PE-Folien zum Einsatz.
Die Dicke des Estrichs richtet sich nach den Verkehrslasten, der
Estrichfestigkeit, den Dämmstoffdicken und deren
Zusammendrückbarkeit,
sowie nach der Art des Oberbelags. Die Mindestdicke beträgt zwischen
40 mm und 45 mm.
Die Bezeichnung eines Zementestrich DIN 18560 Teil 2 mit
Druckfestigkeit C von 25 N/mm² und Biegezugfestigkeit F von 5 N/mm²,
schwimmend auf Dämmschicht verlegt lautet:
CT-C25-F5-S45
Heizestriche (H):
Ein Heizestrich ist ein schwimmender Estrich, der zur Aufnahme von
Heizelementen für die Raumheizung, sowie der Wärmespeicherung dient.
Man unterteilt die
Heizestriche je nach Lage der Heizelemente in 3 Bauarten (A-B-C
siehe Skizze).
Der Heizestrich muss die gleichen Anforderungen wie der schwimmende
Estrich erfüllen. Die Estrichdicke richtet sich nach der
Heizungs-Bauart, wobei eine
Überdeckung der Heizelemente je
nach Estrichart und Güte von mind. 40 mm bis 45 mm erforderlich
ist. Bei der Bezeichnung des Heizestrichs wird zunächst der
Verwendete Estrich mit der
Festigkeitsklasse angegeben. Es folgen die Konstruktionsbezeichnung
(S), und die Überdeckungshöhe der Heizelemente (hier 45 mm).
Danach folgt der Zusatz (H) für
Heizestrich.
Die Bezeichnung eines
Calciumsulfat-Fließestrichs DIN 18560 Teil 2 mit Druckfestigkeit C
von 30 N/mm² und Biegezugfestigkeit F von 5 N/mm²,
schwimmend auf Bodenheizung
verlegt lautet:
CAF-C30-F5-S45-H