1. Unterscheidung nach der Art der Ausführung:

  

     Verbundestrich (V):

    

      Ist ein Estrich der mittels eines Haftvermittlers (Haftbrücke) im Verbund unmittelbar auf den tragenden Untergrund (Beton) aufgebracht wird. Er kann als

      Nutzboden in Räumen ohne Anforderungen an Wärme-, Schall- und Feuchteschutz z.B. in Kellerräumen, Garagen, Abstellräumen etc. zum Einsatz kommen.

      Zur Verbesserung der Pflegeeigenschaften empfiehlt sich ein Oberflächenschutz, z.B. durch eine Versiegelung.

    

      Die Einbaudicken eines Verbundestrichs liegen je nach Nutzungszweck und Korngröße des Zuschlags zwischen 20 mm und 70 mm. Der Verbundestrich wird nach

      verwendetem Bindemittel, Festigkeitsklasse, der Estrichkonstruktion und der Dicke bezeichnet.

      Die Bezeichnung eines Zementestriches DIN 18560 Teil 3 mit Druckfestigkeit C von 25 N/mm² und Biegezugfestigkeit F von 4 N/mm²,

      als Verbundestrich in 30 mm Dicke verlegt lautet:

     CT-C25-F4-V30

   

     Estriche auf Trennschicht (T):

    

      Dieser Estrich ist durch eine Zwischenlage vom Untergrund getrennt. Er kann wie der Verbundestrich unmittelbar als Boden genutzt,

      oder mit einem Oberbelag versehen werden.

      Der Estrich auf Trennschicht wird z.B. in Heiz- Wasch- und Trockenräumen eingebaut, oder wenn eine Verlegung im Verbund mangels nicht ausreichender

      Haftzugfestigkeit des Untergrundes, oder Rissen im Untergrund ausscheidet.

 

      Als Trennschicht werden Polyethylenfolien oder Bitumenpapier stets 2-lagig verwendet. Durch die 2-lagige Verlegung der Trennschicht wird  die Entkopplung

      des Estrichs vom Untergrund gesichert, sowie eine spannungsfreie Bewegung auf der Unterlage ermöglicht. Um Einspannungen zu vermeiden, wird an allen

      aufgehenden Bauteilen wie Wände, Stützen usw. ein mind. 5mm dicker Randstreifen angebracht. Die Mindestdicke des Estrichs auf Trennschicht beträgt je nach

      Bindemittel zwischen 30 und 45 mm.

 

      Die Bezeichnung eines Calciumsulfatestrich DIN 18560 Teil 4 mit Druckfestigkeit C von 30 N/mm² und Biegezugfestigkeit F von 5 N/mm²,

      auf Trennschicht verlegt lautet:

     CA-C30-F5-T60

 

     Estrich auf Dämmschicht (S):

    

      Auch "schwimmender" Estrich genannt wird über einer Dämmschicht eingebaut, und hat keine unmittelbare Verbindung mit den angrenzenden  Bauteilen,

      er "schwimmt" sozusagen. Die schwimmende Estrichkonstruktion muss sowohl die Anforderungen an den Schallschutz, als auch des Wärmeschutzes erfüllen.

 

      Durch den Einbau eines schwimmenden Estrichs wird die Trittschall- und Wärmedämmung erheblich verbessert. Schwimmende Estriche dienen als

      Lastverteilungsschicht über den Dämmstoffen. Sie müssen evtl. vorhandene Unebenheiten im Untergrund ausgleichen, eine ebene, geschlossene Oberfläche

      aufweisen, und dienen als Untergrund für die Aufnahme von Bodenbelägen jeglicher Art.

 

      Die Dämmstoffe können je nach Anforderung ein- oder mehrlagig ausgeführt werden, und aus einer Kombination aus Trittschall- und Wärmedämmung bestehen.

      Bei Rohrleitungen auf der Rohdecke ist vor dem Einbau der Dämmschicht zunächst ein Rohrhöhenausgleich vorzunehmen, welcher im eingebauten Zustand eine

      gebundene Form aufweist, damit keine Schallbrücken entstehen, und Rissbildung im Estrich vermieden wird. Die Dämmschichten bestehen aus Dämmstoffplatten

      welche aus Schaumkunststoff wie Polystyrol (PS), Polyurethan (PUR) oder aus mineralischen Fasern (MF) hergestellt werden. Die Dämmstoffplatten sind mit

      versetzten Fugen einzubauen. Zur Verhinderung von Einspannungen des Estrichs, und Schallübertragungen werden alle aufgehenden Bauteile durch einen mind. 8

      mm dicken Randstreifen getrennt. Als Dämmschichtabdeckung kommen möglichst ungefaltete PE-Folien zum Einsatz.

 

      Die Dicke des Estrichs richtet sich nach den Verkehrslasten, der Estrichfestigkeit, den Dämmstoffdicken und deren Zusammendrückbarkeit,

      sowie nach der Art des Oberbelags. Die Mindestdicke beträgt zwischen 40 mm und 45 mm.

    

      Die Bezeichnung eines Zementestrich DIN 18560 Teil 2 mit Druckfestigkeit C von 25 N/mm² und Biegezugfestigkeit F von 5 N/mm²,

      schwimmend auf Dämmschicht verlegt lautet:

     CT-C25-F5-S45

 

     Heizestriche (H):

    

 

      Ein Heizestrich ist ein schwimmender Estrich, der zur Aufnahme von Heizelementen für die Raumheizung, sowie der Wärmespeicherung dient.

      Man unterteilt die    Heizestriche je nach Lage der Heizelemente in 3 Bauarten (A-B-C siehe Skizze). 

    

 

     Der Heizestrich muss die gleichen Anforderungen wie der schwimmende  Estrich erfüllen. Die Estrichdicke richtet sich nach der Heizungs-Bauart, wobei eine

     Überdeckung der Heizelemente je nach Estrichart und Güte von mind. 40 mm bis 45 mm erforderlich ist. Bei der Bezeichnung des Heizestrichs wird zunächst der

     Verwendete Estrich mit der Festigkeitsklasse angegeben. Es folgen die Konstruktionsbezeichnung (S), und die Überdeckungshöhe der Heizelemente (hier 45 mm).

     Danach folgt der Zusatz (H) für Heizestrich.

 

     Die Bezeichnung eines Calciumsulfat-Fließestrichs DIN 18560 Teil 2 mit Druckfestigkeit C von 30 N/mm² und Biegezugfestigkeit F von 5 N/mm²,

     schwimmend auf Bodenheizung verlegt lautet:

 

    CAF-C30-F5-S45-H

 

 

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